Öffentliches Recht
Die Kanzlei M&L berät ihre Mandanten in öffentlich-rechtlichen sowie verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere in den Bereichen Ausländerrecht, Baurecht und Strassenverkehrsrecht.
Im Bereich des Ausländerrechts erstreckt sich unsere Beratung insbesondere auf die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen zugunsten von Staatsangehörigen von EU- und EFTA-Ländern oder Drittstaaten sowie auf die Bedingungen, unter denen diese Staatsangehörige in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben können.
Im Bereich des Baurechts umfasst unsere Beratung Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung von Baugenehmigungen, Enteignungen und der Raumplanung. Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in Verbindung mit Immobilien (z.B. Bauhandwerkerpfandrechte, Baumängel, Architektenhonorare).
Schliesslich umfasst unsere Beratung im Strassenverkehrsrecht nicht nur die verwaltungsrechtlichen Aspekte (insbesondere den Führerscheinentzug), sondern auch die zivilrechtlichen (Haftpflicht) und strafrechtlichen Aspekte von Strassenverkehrsdelikten.
